Abstimmungen und Wahlen
Nächster Abstimmungstermin:
26. September 2010
Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:
Kantonale Abstimmungen / Wahlen
Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen
Urnenöffnungszeiten
Urnenstandort
Foyer des Vereinslokal (neben Gemeindehaus)
Sonntag
09.00 bis 09.30 Uhr
Dienstleistung:
Mail Gemeindeverwaltung
Jährliche Abstimmungstermine bis 2026
Wahlbüro
Zusammensetzung des Wahlbüros
Wahlbüro
Stimmenzähler
- Sachs Othmar, Mösliacker 9, 5628 Aristau
- Stöckli Josef, Zelglihof, 5628 Althäusern
Ersatz-Stimmenzähler
- Gasser Elisabeth, Dorfstrasse 2, 5628 Aristau
- Stierli Bernadette, Bremgartenstrasse 66, 5628 Althäusern
Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Hinweis
Die Resultate der Abstimmungsresultate in der Gemeinde Aristau finden Sie im Anschlagkasten bei der Gemeindekanzlei. Bitte beachten Sie, dass alle Gemeinderesultate im Anschlagkasten nur Teilresultate der Gemeinde Aristau sind.
Die gesamten Resultate der Eidgenossenschaft finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.ag.ch
Stellvertretung: Wie vorgehen?
Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Dienstleistung:
Mail Gemeindeverwaltung
Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis (Couvert) im entsprechenden Feld
- Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Dienstleistung:
Mail Gemeindeverwaltung
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
- Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
- Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
- Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.
