Abstimmungen und Wahlen

zur Abteilung Gemeindekanzlei

Nächster Abstimmungstermin:

26. September 2010

 
Blanko Abstimmungsdaten:
 
  • 07. März 2010
  • 13. Juni 2010
  • 26. September 2010
  • 28. November 2010
  •  

     

     


    Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:

    Kantonale Abstimmungen / Wahlen

    www.ag.ch

    Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen

    www.admin.ch


     

    Urnenöffnungszeiten

    Urnenstandort

    Foyer des Vereinslokal (neben Gemeindehaus)

    Sonntag

    09.00 bis 09.30 Uhr

    Dienstleistung:

    Mail Gemeindeverwaltung

    gemeinde@aristau.ch

    Jährliche Abstimmungstermine bis 2026

    www.admin.ch 

    Wahlbüro

    Zusammensetzung des Wahlbüros


     

    Wahlbüro

    Stimmenzähler

    • Sachs Othmar, Mösliacker 9, 5628 Aristau
    • Stöckli Josef, Zelglihof, 5628 Althäusern

    Ersatz-Stimmenzähler

    • Gasser Elisabeth, Dorfstrasse 2, 5628 Aristau
    • Stierli Bernadette, Bremgartenstrasse 66, 5628 Althäusern

    Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.

    Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

    Hinweis

    Die Resultate der Abstimmungsresultate in der Gemeinde Aristau finden Sie im Anschlagkasten bei der Gemeindekanzlei. Bitte beachten Sie, dass alle Gemeinderesultate im Anschlagkasten nur Teilresultate der Gemeinde Aristau sind.

    Die gesamten Resultate der Eidgenossenschaft finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.ag.ch


    Stellvertretung: Wie vorgehen?

    Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

    Dienstleistung:

    Mail Gemeindeverwaltung

    gemeinde@aristau.ch

    Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

    • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
    • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
    • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis (Couvert) im entsprechenden Feld 
    • Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

    Dienstleistung:

    Mail Gemeindeverwaltung

    gemeinde@aristau.ch


    Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

    • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
    • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
    • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
    • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
    • Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.

    Dienstleistung:

    Mail Gemeindeverwaltung

    gemeinde@aristau.ch