Navigieren in Aristau

Amtliche Publikation KW 22

Reminder – Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung

Am 2. Juni 2026 findet in der Turnhalle um 19.30 Uhr die Ortsbürgergemeindeversammlung und um 20.00 Uhr die Einwohnergemeinde-versammlung statt. Die Akten zu den Traktanden können unter www.aristau.ch oder bei der Gemeindeverwaltung zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Im Anschluss an die Versammlungen laden wir Sie gerne zu einem kleinen Imbiss ein.

Wir freuen uns, Sie an den Gemeindeversammlungen begrüssen zu dürfen.

Der Gemeinderat

 

Einreichung Steuererklärung 2025

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist am 31. März 2026 abgelaufen, diejenige der selbstständig Erwerbenden und Landwirte läuft am 30. Juni 2026 ab.

Entsprechende Gesuche für Fristen sind unter www.ag.ch/efristerstreckung zu beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2025 erfolgen ab dem 1. Juli 2026 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuern sowie unterjährige Steuererklärungen).

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Bei Fragen steht das Regionale Steueramt Oberwil-Lieli (056 648 42 30) gerne zur Verfügung

Steueramt

 

Missachtung Fahrverbot Käsereistrasse, Im Hof und Steinistrasse

Die Käsereistrasse, Im Hof sowie die Steinistrasse sind für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt und primär für Landwirtschaftsfahrzeuge sowie den notwendigen Zubringerdienst freigegeben. Der Gemeinderat stellt fest, dass dieses Fahrverbot trotz entsprechender Signalisation und bereits erfolgter Polizeikontrollen wiederholt missachtet wird.

Diese Abschnitte werden auch als Schul- und Kindergartenwege genutzt. Der Gemeinderat bittet deshalb alle Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, das bestehende Fahrverbot zu respektieren und Rücksicht auf Fussgängerinnen und Fussgänger zu nehmen.

Die Regionalpolizei wurde erneut sensibilisiert und wird die Kontrolltätigkeit in diesem Bereich verstärken.

Der Gemeinderat

 

Leerwohnungszählung 2026

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Als Stichtag wurde der 1. Juni 2026 festgelegt. Alle Hauseigentümer, welche per Stichtag leerstehende, bewohnbare Wohnungen zur Miete oder zum Kauf anbieten, werden gebeten – unter Angabe der Anzahl Zimmer – diese bis spätestens am 8. Juni 2026 den Einwohnerdiensten zu melden (Telefon 056 675 10 80 oder gemeinde@aristau.ch). Anzugeben sind ebenfalls leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. Steht eine Liegenschaft leer und es ist jedoch bereits ein Mieter/Käufer gefunden, muss diese nicht gemeldet werden. Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung und Mitarbeit.

Zentrale Dienste

zur Liste