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Identitätskarte und Schweizer Pass

Pass 10 - Identitätskarte - Provisorischer Pass

Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte)

Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum Aargau) zu beantragen → via Internet oder telefonisch:

via Internet: www.schweizerpass.ch → «Antragsformular Pass 10 und/oder Identitätskarte»

telefonisch: Tel. 062 835 19 28

Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden).

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss (die bei der Beantragung erhaltene Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden).

Zukünftige Eheleute können max. 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen (Zivilstandsamtliche Bestätigung muss vorliegen).

Bei der persönlichen Vorsprache wird die Identität geprüft und die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen biometrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Unterschrift).

Möchten Sie trotzdem ein eigenes Foto verwenden, muss dies den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen:

  • Die Fotografie muss als Graustufenbild (8 Bit/Pixel) im Format JPEG mit Kompression mit hoher Qualität (Dateigrösse ca. 700 kB) und Baseline (Standard)-Format beigebracht werden. Sie darf nicht retouchiert sein.
  • Mit Ausnahme der Anforderungen betreffend Format müssen die Vorgaben der Fotomustertafel (siehe www.schweizerpass.ch) eingehalten werden.
  • Anforderungen bezüglich Format: Die Grösse des Bildes muss 1980 x 1440 Pixel (Höhe x Breite) betragen; der Augenabstand (Pupille zu Pupille) muss zwischen 15 und 20 Prozent der Bildbreite betragen; die Augen müssen im Bereich von 50-70 Prozent der Bildhöhe, gemessen vom unteren Bildrand, liegen.
  • Die mitgebrachte Fotografie wird mit einem vor Ort erfassten Bild verifiziert und im System nachbearbeitet.
  • Es besteht kein Anspruch auf Verwendung der Fotografie, wenn diese nicht alle Anforderungen erfüllt. Das Mitbringen einer Fotografie hat keine Gebührenreduktion zu Folge.

Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Ausweiszentrum Aargau zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard, VISA, V PAY, TWINT).

Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt. 

Identitätskarte

Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeinde beantragt werden (allerdings nicht im Kombiangebot).

Provisorischer Pass

In dringenden Situationen, namentlich, wenn

  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht,
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhanden gekommen ist)
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt,

kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde (Ausweiszentrum Aargau) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt. Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mühlhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.

Katar anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nicht. Die USA erlauben (seit dem 01.07.2009) die Einreise (und Durchreise) mit einem provisorischen Pass nur mit Visum. Letzteres wird aber - wie die Erfahrung zeigt - nur in absoluten Notfällen erteilt.

Einreisebestimmungen

Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft/Konsulat).
 

Kosten und Gültigkeit 

Was Gültigkeit Kosten (inkl. Porto) Wo beantragen
       
Pass 10      
Minderjährige 5 Jahre CHF 65.00 Ausweiszentrum Aargau
Erwachsene 10 Jahre CHF 145.00 Ausweiszentrum Aargau
       
Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte)      
Minderjährige 5 Jahre CHF 78.00 Ausweiszentrum Aargau
Erwachsene 10 Jahre CHF 158.00 Ausweiszentrum Aargau
       
Provisorischer Pass      
Minderjährige 1 Jahr CHF 100.00 Ausweiszentrum Aargau
Erwachsene 1 Jahr CHF 100.00 Ausweiszentrum Aargau
       
Identitätskarte      
Minderjährige 5 Jahre CHF 35.00 Wohnsitzgemeinde (Einwohnerkontrolle)
Erwachsene 10 Jahre CHF 70.00 Wohnsitzgemeinde (Einwohnerkontrolle)

 

Öffnungszeiten Ausweiszentrum Aargau

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

08.00-12.00

13.00-19.00

08.00-12.00

13.00-16.00

08.00-12.00

13.00-17.00

08.00-12.00

13.00-16.00

08.00-16.00

 

Merkblatt Ausweiszentrum_01.01.2021