Benützung von Gemeindelokalen und -anlagen
Benützungsgesuche sind mindestens 3 Wochen im Voraus bei der Gemeindekanzlei einzureichen.
Das Benützungsgesuch für Gemeindelokale- und anlagen kann im Online-Schalter heruntergeladen werden.
Benützungsgesuche sind mindestens 3 Wochen im Voraus bei der Gemeindekanzlei einzureichen.
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