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Adressauskünfte

Gemäss den geltenden Gesetzten (Register- und Meldegesetzt und das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen sowie deren Verordnungen) werden lediglich Auskünfte an Dritte abgegeben, welche ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
 
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • CHF 20.00
Es können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.