Todesfall
Wer befasst sich schon gerne mit dem Tod und seinen Folgen? Vielleicht herrscht deshalb oftmals eine gewisse Ratlosigkeit bei Angehörigen und Hinterbliebenen, wenn es darum geht, die nötigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen.
Nachstehend zeigen wir Ihnen auf, was vor allem im Verkehr mit den Amtsstellen zu erledigen ist. Daneben sind weiterführende Informationen im Friedhofreglement der Gemeinden Aristau zu finden.
Todesfall in Spital, Klinik oder Heim
Die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Alters- und Pflegeheimes meldet den Tod mit den üblichen Unterlagen schriftlich dem zuständigen Zivilstandsamt. Zur Regelung der Bestattung haben haben sich die Angehörigen beim Bestattungsamt der Wohngemeinde zu melden.
Todesfall zu Hause
- Der beigezogene Arzt (Hausarzt oder Spitalarzt) stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus (für das Zivilstandsamt bestimmt).
- Kontaktaufnahme innerhalb von 2 Tagen mit der Gemeindeverwaltung Aristau
Zur Anzeige auf der Gemeindeverwaltung ist verpflichtet:
- Ehefrau oder Ehemann oder
- Kinder oder Schwiegerkinder oder
- Die dem Verstorbenen nächstverwandte, ortsansässige Person oder
- Die Person, die beim Tod zugegen war oder
- Die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals (schriftliche Anzeige)
Dabei ist mitzubringen:
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- das Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Ausweise der verstorbenen Person
Die Gemeindeverwaltung oder das Spital bzw. Heim, die Klinik meldet den Todesfall dem Regionalen Zivilstandsamt. Eine persönliche Vorsprache beim Regionalen Zivilstandsamt ist nicht nötig.
Regelung der Bestattungsformalitäten
Bei einem Todesfall müssen sich die Angehörigen zwecks Regelung der Bestattung bei dem Bestattungsamt der Wohngemeinde des Verstorbenen melden. In Aristau ist das Bestattungsamt in der Gemeindeverwaltung integriert.
Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie:
- Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden?
- Ist eine Aufbahrung der verstorbenen Person gewünscht?
- Welches Bestattungsinstitut haben Sie beauftragt?
- Welche Urne soll es sein? (Holz, Ton, Metall, private Urne)
- Soll die Beisetzung in einem neuen Einzel-Reihengrab, im Familiengrab, im Gemeinschaftsgrab oder in einem bereits bestehenden Grab (nur Urnen) erfolgen?
- Wird eine Abdankung in der Kirche oder evtl. einzig eine Grabliturgie auf dem Friedhof gewünscht?
- Wer vertritt die Angehörigen (Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung)?
Was bleibt zu erledigen nach der Meldung des Todesfalles?
Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit:
- Römisch-Katholisches Pfarramt Aristau, Sekretariat Tel. 056 664 81 73
- Reformierte Kirchgemeinde Muri, Sekretariat Tel. 056 664 11 40
Erledigung privater Aufgaben, wie z.B.:
- Druckauftrag für Leidzirkulare, Couverts adressieren
- Aufgabe von Todesanzeigen in Zeitungen
- Evtl. Bestellung des Leidmahls
- Benachrichtigung allfälliger Arbeitgeber, Versicherungen usw.
- Bei Rentenempfängern empfiehlt es sich, der zuständigen AHV-Kasse (Zahlstelle) ebenfalls Mitteilung zu machen, z.B. mit einer Todesanzeige.
Fristen, Öffnungszeiten und Pikettdienst der Gemeindeverwaltung
Ein Todesfall ist der Gemeindeverwaltung innert zwei Tagen anzuzeigen.
Die Gemeindeverwaltung hat für normale Wochenenden keinen Pikettdienst. Bei verlängerten Wochenenden oder Feiertagen sind die jeweiligen Pikettzeiten über Tel. 056 675 10 80 zu erfahren.
Massnahmen im Todesfall [pdf, 71 KB]