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Beratung bei Todesfällen und Organisation von Bestattungen

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Dem Regionalen Zivilstandsamt ist der Todesfall innert zweier Tage anzuzeigen.

Die Angehörigen der/s in Aristau wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, beim Gemeindekanzlei vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart bestimmt (Feuer- oder Erdbestattung). Gleichzeitig können weitere Fragen der Angehörigen besprochen werden. Die Termine für die Beisetzung und Abdankung sind mit dem Pfarramt Aristau bzw. Muri festzulegen und anshcliessend der Gemeindekanzlei zu melden.

An allen arbeitsfreien Tagen haben sich die Angehörigen in erster Linie direkt mit dem Gemeindekanzlei (056 675 10 80 – Gemeindekanzlei Aristau – Telefonbeantworter-Information) in Verbindung zu setzen.