Navigieren in Aristau

Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe wirtschaftlich schwachen Eltern bzw. Elternteilen, ihr Kind in den ersten 6 Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Sie verhindert Bedürftigkeit. Mit der Geburt eines Kindes entsteht ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe, sofern

  • ein Elternteil sich zur Hauptsache der Betreuung des Kindes widmet,
  • der betreuende Elternteil seit mindestens 1 Jahr vor der Geburt und während der Bezugsdauer im Kanton Aargau wohnt,
  • bestimmte Einkommens- und Vermögenslimiten gemäss Steuerveranlagung nicht überschritten werden.
  • Zuständig für die Elternschaftsbeihilfe ist die Wohngemeinde des anspruchsberechtigten Elternteils.

 

Die Gemeindekanzlei erteilt Ihnen gerne weitere Informationen oder stellt Ihnen die nötigen Formulare zu.