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Meldefristen

Zuzug, Umzug oder Wegzug

 

Anmeldung

Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohnerkontrolle

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Sie können Ihren Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle mit den erforderlichen Unterlagen melden oder melden Sie Ihren Zuzug schnell und einfach mit eUmzug.

Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

SchweizerInnen

  • Heimatschein
  • Krankenkassenpolice
  • Mietvertrag / Bestätigung Vermieter
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Familienbüchlein / Familienausweis (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil / Trennungsurteil (falls geschieden)
  • Hundebesitzer: Hundeausweis, Chip-Nummer, Personen-ID von Amicus


AusländerInnen (Zuzug innerkantonal)

  • Ausländerausweis
  • Gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag / Bestätigung Vermieter
  • Krankenkassenpolice
  • Geburtsurkunde / Familienausweis
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Hundebesitzer: Hundeausweis, Chip-Nummer, Personen-ID von Amicus


Ausländer/innen (Zuzug vom Ausland oder einem anderen Kanton)

  • Gültiger Reisepass
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung/Arbeitsbewilligung
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenkassenpolice
  • Mietvertrag / Bestätigung Vermieter
  • Geburtsurkunde, woraus die Elternnamen ersichtlich sind
  • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls verheiratet )
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Hundebesitzer: Hundeausweis, Chip-Nummer, Personen-ID von Amicus

Adressänderung / Umzug Zuzug

Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohnerkontrolle

Adressänderungen sind innert 14 Tagen zu melden. Sie können Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle mit den erforderlichen Unterlagen oder per Telefon melden oder melden Sie Ihren Umzug schnell und einfach mit eUmzug.

Für Adressänderungen innerhalb Althäusern, Aristau oder Birri sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Schweizer/innen

  • Identitätskarte oder Pass
  • Meldebestätigung (früher Niederlassungsbescheinigung)
  • Mietvertrag / Bestätigung Vermieter
Ausländer/innen
  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung (früher Niederlassungsbescheinigung)
  • Mietvertrag / Bestätigung Vermieter

Sie können den Umzug auch telefonisch oder via E-Mail melden und uns die Unterlagen per Post zukommen lassen.
 


Abmeldung

Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohnerkontrolle
 

Die Abmeldung ist innert 14 Tagen zu melden.

Sie können Ihren Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle mit den erforderlichen Unterlagen melden oder melden Sie Ihren Wegzug schnell und einfach mit eUmzug.

Schweizer/innen

Für die persönliche Abmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Identitätskarte oder Pass
  • Meldebestätigung (früher Niederlassungsbescheinigung)
    Schweizer Bürger und Schweizer Bürgerinnen erhalten bei Wegzug den Heimatschein ausgehändigt, welche Sie den Einwohnerdiensten am neuen Wohnort bei der Anmeldung wieder abgeben müssen. Bei eUmzug wird der Heimatschein durch uns direkt der neuen Wohnsitzgemeinde zugestellt.

    Ausländer/innen

    Für die persönliche Abmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen notwendig:
    • Ausländerausweis
    • Meldebestätigung (früher Niederlassungsbescheinigung)
    Bei einer Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau zurückschicken.
     
    Abmeldung ins Ausland

    Bei einer Abmeldung ins Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Folgende Unterlagen sind notwendig:
    • Identitätskarte oder Pass
    • Meldebestätigung (früher Niederlassungsbescheinigung)
    • Auslandsadresse
    • Kontaktadresse in der Schweiz

    Schweizer Bürger und Schweizer Bürgerinnen erhalten beim Wegzug ins Ausland den Heimatschein ausgehändigt, welche der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung bei der Anmeldung abgegeben werden kann.

    Auf Wunsch stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr von Fr. 20.00 pro Person eine Wohnsitzbescheinigung aus, auf welchem Ihr Wegzug ins Ausland bestätigt wird. Diese Wohnsitzbescheinigung dient Ihnen als Abmeldebestätigung.

    Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufzunehmen.