Abmeldung
Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohnerkontrolle
Die Abmeldung ist innert 14 Tagen zu melden.
Sie können Ihren Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle mit den erforderlichen Unterlagen melden oder melden Sie Ihren Wegzug schnell und einfach mit eUmzug.
Schweizer/innen
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Identitätskarte oder Pass
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Meldebestätigung (früher Niederlassungsbescheinigung)
Ausländer/innen
Für die persönliche Abmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen notwendig:
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Ausländerausweis
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Meldebestätigung (früher Niederlassungsbescheinigung)
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Folgende Unterlagen sind notwendig:
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Identitätskarte oder Pass
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Meldebestätigung (früher Niederlassungsbescheinigung)
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Auslandsadresse
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Kontaktadresse in der Schweiz
Schweizer Bürger und Schweizer Bürgerinnen erhalten beim Wegzug ins Ausland den Heimatschein ausgehändigt, welche der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung bei der Anmeldung abgegeben werden kann.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr von Fr. 20.00 pro Person eine Wohnsitzbescheinigung aus, auf welchem Ihr Wegzug ins Ausland bestätigt wird. Diese Wohnsitzbescheinigung dient Ihnen als Abmeldebestätigung.
Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufzunehmen.
Nicht vergessen
Vergessen Sie ausserdem nicht, die neue Adresse unter anderem den folgenden Stellen zu melden:
- Post (für Umleitung Ihrer Post)
- Strassenverkehrsamt (für Änderung Fahrzeug- und Führerausweis)
- Arbeitgeber
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Banken, Kreditkartenunternehmen
- Telefon-, Mobile-, Internet- und Fernsehanbieter
- Abonnemente (Zeitungen, Zeitschriften, etc.)
- Hausarzt, Kinderarzt, Zahnarzt, Tierarzt
- Schulverwaltung und Lehrperson (bei schulpflichtigen Kindern)
- AHV-Ausgleichskasse (für Selbständige und Rentner)
- Kreiskommando Aargau (bei Wehrpflicht)
- Vereine
- Freunde, Verwandte