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Heimatausweis

Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen  (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, einen Heimatausweis.
 
Mit dem Heimatausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin am Niederlassungsort angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort zwingend ist (2 Tage pro Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) weiterhin dort sein muss.
 
Der Heimatausweis ist in der Regel befristet und muss vor Ablauf verlängert werden.
 
Sie können den Heimatausweis gegen eine Gebühr von Fr. 20.00 und Vorweisung eines amtlichen Ausweises bei der Einwohnerkontrolle Aristau beziehen.