Amtliche Publikation KW 34
Gemeindeverwaltung – Personelles
Der Gemeinderat freut sich bekannt geben zu dürfen, dass Frau Jacqueline Stöcklin, wohnhaft in Schupfart, per 1. September 2026 ihre Festanstellung als Gemeindeschreiber- und Verwaltungsleiterin der Gemeinde Aristau antritt. Frau Stöcklin war bereits als Mandatsleiterin – vom September 2023 bis Januar 2025 sowie erneut seit Mai 2026, zur Überbrückung der Stellenvakanz Gemeindeschreiber- und Verwaltungsleiterin – für die Gemeinde Aristau tätig und ist daher mit den Strukturen und Abläufen bestens vertraut. Sie bringt ausgezeichnete Voraussetzungen für die Funktion mit und verfügt unter anderem über ein CAS Public Management sowie Weiterbildungen in Verwaltungsrechtspflege und Strafrecht. Zudem kann sie langjährige Berufserfahrung als Verwaltungsleiterin und Gemeindeschreiberin sowie in der Leitung der Bereiche Zentrale Dienste und Soziale Dienste in aargauischen, solothurnischen und basellandschaftlichen Gemeinden vorweisen.
Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden freuen sich sehr auf die weitere Zusammenarbeit und wünschen ihr bei der Ausübung ihrer neuen Aufgaben viel Freude und Erfüllung.
Gemeindehaus – Personelles
Wie bereits informiert, verlässt Frau Karin Aiello die Gemeinde Aristau nach drei Jahren, um sich vollumfänglich auf ihre Mutterrolle zu konzentrieren. Mit Frau Felicia Annese, wohnhaft in Villmergen, konnte eine Nachfolgerin als Raumpflegerin vom Gemeindehaus gefunden werden. Sie hat ihre Anstellung bereits per 1. August 2026 angetreten und wird im August von Frau Karin Aiello eingearbeitet. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden heissen Frau Felicia Annese herzlich willkommen und wünschen ihr einen erfolgreichen Start sowie viel Freude in ihrer neuen Tätigkeit.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Grundstückbesitzer sowie deren Mieter werden gebeten, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, bevor Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen und das Befahren oder Begehen derselben behindern. Überragende Äste müssen bis auf mindestens 4,50 Meter Höhe zurückgeschnitten werden. Nach § 109, Abs. 2 BauG dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 BauV gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 Zentimeter Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; Sträucher von mehr als 80 Zentimeter bis zu 1,80 Meter Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von 3 Meter, gewährleistet sein. Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern werden für allfällige Schäden haftbar gemacht.
Die Verantwortlichen werden ersucht, diese Arbeiten bis Ende August 2026 – u.a. im Gebiet Hauacker – auszuführen, damit gefährliche Verkehrssituationen verhindert werden können.
Gemeindeverband Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Freiamt (GBZ) – Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung vom 23. Juni 2026
An der ordentlichen Abgeordnetenversammlung vom 23. Juni 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Traktanden
2. Genehmigung des Protokolls vom 24. Juni 2025 und 13. Januar 2026
3. Genehmigung Rechnung 2025 GBZ Freiamt
4. Genehmigung Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2025
5. Genehmigung Budget 2027 GBZ Freiamt
Die Beschlüsse werden gemäss Artikel 9 der Satzungen des GBZ Freiamt in den Amtlichen Publikationsorganen der Verbandsgemeinden publiziert. Die Beschlüsse 3 + 5 unterliegen dem fakultativen Referendum.
Reussbrücke Werd – Sperrung für Sanierungsarbeiten
Siehe Publikation der Gemeinde Rottenschwil.
"Dörfli-Wiehnachte" Aristau
Nach dem grossen Erfolg in den Jahren 2022 & 2024 planen wir am 21. November 2026 das dritte Mal unsere schöne “Dörfli Wiehnachte“ in Aristau durchzuführen. Damit dieser tolle Event wieder stattfinden kann, suchen wir noch Standmieter und Foodstandbetreiber. Hast du Lust, an diesem schönen Anlass mitzuwirken? Auch auswärtige Standmieter sind herzlich willkommen.
Mehr Infos findest du dazu unter: www.familienvereinaristau.ch. Wir freuen uns auf deine Anmeldung bis spätestens 28. August 2026.
Familienverein Aristau