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Öffentliche Auflage der Gesamtrevision Nutzungsplanung

Öffentliche Auflage von Bauzonenplan, Kulturlandplan, Ergänzungsplan und Bau- und Nutzungsordnung (gesamtes Gemeindegebiet)

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. 
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 25. Juni bis 24. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung auf und können während der Schalter-
öffnungszeiten eingesehen werden. 
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Öffentliche Auflage vom 25. Juni 2026 bis 24. Juli 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Aristau, 25. Juni 2026
Der Gemeinderat

 

Hinweise 

  1. Gesetzliche Grundlagen: 
    §§ 4, 24 Baugesetz (BauG), § 28 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), § 10 Bauverordnung (BauV)
     
  2. Auflagefrist:
    Die 30-tägige Auflagefrist endet am nächsten Werktag, wenn der letzte Tag ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist. Die Frist beginnt am Tag nach der Publikation im kantonalen Amtsblatt zu laufen. 
     
  3. Publikationsorgane:
    Die Publikation erfolgt im Amtsblatt des Kantons Aargau und im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde. Eine schriftliche Information der betroffenen Eigentümer von Grundstücken im Planungsgebiet oder von Personen mit Sitz oder Wohnsitz im Planungsgebiet ist nicht notwendig.
     
  4. Spezielle Publikationsvorschriften sind zu beachten bei gleichzeitigem Rodungsgesuch, Waldfeststellungsverfahren, Umsetzung Gewässerraum, Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung usw.
     
  5. Erfolgt die Mitwirkung der Bevölkerung (§ 3 BauG) zusammen mit der öffentlichen Auflage (zum Beispiel bei untergeordneten Anpassungen der Nutzungsplanung oder bei Sondernutzungsplänen), ist dies ausdrücklich zu erwähnen und in der Vorlage zu begründen.

BNO [pdf, 649 KB]
BNO Synopsis [pdf, 1.6 MB]
Planungsbericht [pdf, 21.7 MB]
Flächenstatistik [pdf, 138 KB]
Liste Mehrwertangabe und Baupflicht [pdf, 124 KB]
Innenentwicklung [pdf, 3.1 MB]
REL inkl. Anhang [pdf, 8.5 MB]
Bauzonenplan Änderungen [pdf, 2.5 MB]
Ergänzungsplan [pdf, 2.8 MB]
Bauzonenplan [pdf, 3.2 MB]
Kulturlandplan [pdf, 4.3 MB]
abschliessender Vorprüfungsbericht [pdf, 346 KB]

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